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   LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7097
LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93 (https://dejure.org/1993,7097)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.06.1993 - 9 Sa 123/93 (https://dejure.org/1993,7097)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 9 Sa 123/93 (https://dejure.org/1993,7097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Unentschuldiges Fehlen; Krankheit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes; Beweiswert; Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 886
  • BB 1994, 939
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93
    Eine einvernehmlich zurückgenommene Kündigung kann bei feststehendem Sachverhalt als Abmahnung wirken (im Anschluß an BAG Urteil vom 31.08.1989, 2 AZR 13/89 ).
  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78

    Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93
    Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen "unentschuldigten Fehlens" und behauptet der Arbeitnehmer, er sei arbeitsunfähig krank gewesen, kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Beweiswert sein, wenn sich der Arzt ersichtlich nicht mit den Auswirkungen der Krankheit auf die von dem Arbeitnehmer zu leistende Arbeit auseinandergesetzt hat und der Arbeitgeber Tatsachen vorträgt, die die Behauptung des Arbeitnehmers erschüttern (im Anschluß an BAG Urteil vom 25.06.1981 - 6 AZR 940/78 = AP Nr. 52 zu § 616 BGB).
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